Die Mitgliederversammlung hat einstimmig eine Beitragserhöhung des Mindest-Mitgliedsbeitrags ab 2017 beschlossen:
- Mindestbeitrag Einzelmitglied bisher 35,- Euro, neu 50,- Euro
- Mindestbeitrag ermäßigter Satz (Studenten, Rentner, Ehepartner/Angehörige) bisher 20,- Euro, neu 30,- Euro.
- Mindestbeitrag juristische Personen bisher 55,- Euro, neu 75,- Euro.
Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Änderung automatisch vorgenommen.
Außerdem wurde beschlossen, den Internetauftritt neu gestalten zu lassen. Zur Mitgliederversammlung am 25. März 2017 soll die neue Seite, die sich derzeit in Bearbeitung befindet, freigeschaltet werden.