Im Jahr 2022 steht die Neuwahl des Vorstands an. Die bisherigen Vorstandsmitglieder haben überwiegend einer erneuten Kandidatur zugestimmt – wohl wissend, dass wir innerhalb der nächsten Amtsperiode eine Verjüngung und Neuaufstellung des Vorstands erreichen müssen.
Für die Mitgliederversammlung am 26.3.2022 beantragen wir eine Satzungsänderung. Der § 6 der Satzung begrenzt das Alter der Vorstandsmitglieder auf 70 Jahre. Gilt dies, könnten Mitglieder des Vorstandes nicht erneut kandidieren, etwa der Schatzmeister. Angesichts wachsender Lebenserwartung und sehr fitter Menschen im Alter 70+ ist diese Begrenzung nicht mehr zeitgemäß. Wir wollen sie ersatzlos streichen.
Die Neuwahl des Vorstands findet am 15.10.2022 statt.